| − | Das Laufener Tor war eines der Salzburger [[Stadttore in Salzburg|Stadttore]] in der Vorstadt Mülln. Im Jahr 1442 bewohnte den Wehrturm ein bekannter Gerichtsrat ("Scherge") nach dem dass Tor in der Folge den Namen Schergentor erhielt. Wie alle Stadttore des Mittelalters besaß auch dieses Tor einen überdachten, im Verteidigungsfall abwerfbaren Aufgang zum Wohngeschoß über dem eigentlichen Tor. 1684 wird nächstgelwegen das Irren-Siechenhaus errichtet. Der zunehmende Verkehr machte schon früh Verbreiterungen notwendig, 1790 wurde die - wesentlich bis heute bestehende Mauer vor dem Laufener Tor um mehrere Schuh zurückversetzt und mehr Raum für die hier fahrenden Fuhrwerke zu erhalten. 1851 wurde das Tor mit der angrenzenden Irrenanstalt verbunden. Heute ist das Tor, bzw. der Raum über dem Tor Teil der Landeskrankenanstalten Salzburg. Auch die historische Mauer vor dem Laufener Tor ist heute überdacht, damit der Grün- und Erholungsraum des weitläufigen Krankenhauses nicht in zwei Teile zerschnitten wird und der dortige Verkehr den Erholungsraum möglichst wenig beeinträchtigt. | + | Das Laufener Tor war eines der Salzburger [[Stadttore in Salzburg|Stadttore]] in der Vorstadt Mülln. Im Jahr 1442 bewohnte den Wehrturm ein bekannter Gerichtsrat ("Scherge") nach dem dass Tor in der Folge den Namen Schergentor erhielt. Wie alle Stadttore des Mittelalters besaß auch dieses Tor einen überdachten, im Verteidigungsfall abwerfbaren Aufgang zum Wohngeschoß über dem eigentlichen Tor. 1684 wird nächstgelwegen das Irren-Siechenhaus errichtet. Der zunehmende Verkehr machte schon früh Verbreiterungen notwendig, 1790 wurde die - wesentlich bis heute bestehende Mauer vor dem Laufener Tor um mehrere Schuh zurückversetzt und mehr Raum für die hier fahrenden Fuhrwerke zu erhalten. 1851 wurde das Tor mit der angrenzenden Irrenanstalt verbunden. Heute ist das Tor, bzw. der Raum über dem Tor Teil der Landeskrankenanstalten Salzburg. Auch die historische Mauer vor dem Laufener Tor ist heute überdacht, damit der Grün- und Erholungsraum des weitläufigen Krankenhauses nicht in zwei Teile zerschnitten wird und der dortige Verkehr den Erholungsraum möglichst wenig beeinträchtigt. |