: [[1947]]: wird entsprechend den Bestimmungen der Bundesverfassung von [[1929]] an Stelle der bisherigen Bezeichnung „Landeshauptmannschaft für Salzburg“ wieder die Bezeichnung „[[Amt der Salzburger Landesregierung]]“ verwendet | : [[1947]]: wird entsprechend den Bestimmungen der Bundesverfassung von [[1929]] an Stelle der bisherigen Bezeichnung „Landeshauptmannschaft für Salzburg“ wieder die Bezeichnung „[[Amt der Salzburger Landesregierung]]“ verwendet |