: ... wird mit den [[Kammerbücher]]n begonnen, einem Nachweis verliehener Rechte sowie verfasster Gesetze und Verordnungen der Erzbischöfe | : ... wird mit den [[Kammerbücher]]n begonnen, einem Nachweis verliehener Rechte sowie verfasster Gesetze und Verordnungen der Erzbischöfe |