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Als '''Rentamt''' bezeichnete man [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke|früher]] eine Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines Rentmeisters stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten.
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* [[Rentmeisterstöckl]] in der [[Stadt Salzburg]]
* [[Rentamtshaus (Zell am See)|Rentamtshaus]] in [[Zell am See]]