Geklärt werden musste anno 1865, wie [[Österreich]] und [[Deutschland#Preußen|Preußen]] die im Krieg gegen Dänemark ein Jahr zuvor gewonnenen Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verwalten sollen. Eine gemeinsame Administration hatte sich als undurchführbar erwiesen. Österreich wollte die Herzogtümer als eigenständige Gebiete und Mitglieder des Deutschen Bundes erhalten. Preußen wollte seinen Machtbereich erweitern und die Gebiete ins eigene angrenzende Staatsgebiet eingliedern. Im Gasteiner Vertrag wurde Preußen die Verwaltung Schleswigs und Österreich jene von Holstein übertragen. Lauenburg ging gegen eine Entschädigungszahlung an Preußen. Für Preußen war dies durchaus ein Gewinn, denn Schleswig lag dem eigenen Staatsgebiet nahe und konnte so auch leicht verwaltet werden. Für Österreich entwickelte sich die Verwaltung Holsteins aufgrund der Entfernung zur Belastung. | Geklärt werden musste anno 1865, wie [[Österreich]] und [[Deutschland#Preußen|Preußen]] die im Krieg gegen Dänemark ein Jahr zuvor gewonnenen Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verwalten sollen. Eine gemeinsame Administration hatte sich als undurchführbar erwiesen. Österreich wollte die Herzogtümer als eigenständige Gebiete und Mitglieder des Deutschen Bundes erhalten. Preußen wollte seinen Machtbereich erweitern und die Gebiete ins eigene angrenzende Staatsgebiet eingliedern. Im Gasteiner Vertrag wurde Preußen die Verwaltung Schleswigs und Österreich jene von Holstein übertragen. Lauenburg ging gegen eine Entschädigungszahlung an Preußen. Für Preußen war dies durchaus ein Gewinn, denn Schleswig lag dem eigenen Staatsgebiet nahe und konnte so auch leicht verwaltet werden. Für Österreich entwickelte sich die Verwaltung Holsteins aufgrund der Entfernung zur Belastung. |