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| | Ehe die Antwort des Kaisers eintraf, unterzeichnete Firmian am [[31. Oktober]] [[1731]] den berüchtigten ''Emigrationserlass'', der am [[10. November]] bekanntgemacht wurde. | | Ehe die Antwort des Kaisers eintraf, unterzeichnete Firmian am [[31. Oktober]] [[1731]] den berüchtigten ''Emigrationserlass'', der am [[10. November]] bekanntgemacht wurde. |
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| − | Firminan verfügte, die Nichtkatholiken hätten das Erzstift zu verlassen, die »Angesessenen«, das heißt Grundbesitzenden, in längstens drei Monaten, die »Unangesessenen«, wie Tagelöhner, Bergleute, Arbeiter und Handwerker, in acht Tagen.
| + | Firmian verfügte, die Nichtkatholiken hätten das Erzstift zu verlassen, die »Angesessenen«, das heißt Grundbesitzenden, in längstens drei Monaten, die »Unangesessenen«, wie Tagelöhner, Bergleute, Arbeiter und Handwerker, in acht Tagen. |
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| | Firmians Emigrationserlass stand in offenem Widerspruch zu der Vereinbarung des »Westfälischen Friedens« von [[1648]], nach der ausdrücklich eine dreijährige Frist für die vorgesehen war, die sich von der Religion des Landesherrtt getrennt hielten und deshalb des Landes verwiesen werden durften. Unter Berufung auf diese Bestimmung des »Westfälischen Friedens« legten die evangelischen Reichsstände in Regensburg gegen den erzbischöflichen Erlass Verwahrung ein und verlangten die Innehaltung der dreijährigen Frist bis zur Verweisung aus dem Land. | | Firmians Emigrationserlass stand in offenem Widerspruch zu der Vereinbarung des »Westfälischen Friedens« von [[1648]], nach der ausdrücklich eine dreijährige Frist für die vorgesehen war, die sich von der Religion des Landesherrtt getrennt hielten und deshalb des Landes verwiesen werden durften. Unter Berufung auf diese Bestimmung des »Westfälischen Friedens« legten die evangelischen Reichsstände in Regensburg gegen den erzbischöflichen Erlass Verwahrung ein und verlangten die Innehaltung der dreijährigen Frist bis zur Verweisung aus dem Land. |
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| − | Ihnen gegenüber wurde der Emigrationserlass des Erzbischofs mit der Behauptung gerechtfertigt, dass die Evangelischen nicht wegen der Religion, sondern wegen aufrührerischer Umtriebe des Landes verwiesen würden. Kaiser Karl VI. war mit dem eigenmächtigen Vorgehen Firmians in keiner Weise einverstanden; aber aus politischen Gründen musste er auf den Erzbischof Rücksicht nehmen. Darum wagte er es nicht, den Emigrationserlass rückgängig zu machen, sondern begnügte sich damit, Firmian zur Milde in der Anwendung und Durchführung seines Erlasses zu ermahnen. | + | Ihnen gegenüber wurde der Emigrationserlass des Erzbischofs mit der Behauptung gerechtfertigt, dass die Evangelischen nicht wegen der Religion, sondern wegen aufrührerischer Umtriebe des Landes verwiesen würden. Kaiser Karl VI. war mit dem eigenmächtigen Vorgehen Firmians in keiner Weise einverstanden; aber aus politischen Gründen musste er auf den Erzbischof Rücksicht nehmen. Darum wagte er es nicht, den Emigrationserlass rückgängig zu machen, sondern begnügte sich damit, Firmian zur Milde in der Anwendung und Durchführung seines Erlasses zu ermahnen. |
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| | ==Der Auszug der Protestanten== | | ==Der Auszug der Protestanten== |