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Da Fischer das Bürgerrecht der Stadt nicht besaß, entstanden Bedenken hinsichtlich seiner Wählbarkeit. Auf Vorschlag des Rats Martin von Reichl, der im [[Salzburger Gemeinderat]] allgemeinen Anklang fand, wurde Fischer am [[18. März]] [[1848]] zum [[Ehrenbürger der Stadt Salzburg]] ernannt, was ihn ebenfalls wählbar machen sollte. Da sich kurz darauf bei den politisch Verantwortlichen aber doch die Meinung durchsetzte, dass Fischer die ''„Vertretung der Stadt in Wien zugleich in der Eigenschaft als Bürger leisten sollte“'' wurde ihm das Bürgerrecht der Stadt am [[24. März]] [[1848]] taxfrei verliehen, womit er, rechtlich abgesichert, endgültig als Vertreter Salzburgs zum Reichstag entsandt werden konnte.   
 
Da Fischer das Bürgerrecht der Stadt nicht besaß, entstanden Bedenken hinsichtlich seiner Wählbarkeit. Auf Vorschlag des Rats Martin von Reichl, der im [[Salzburger Gemeinderat]] allgemeinen Anklang fand, wurde Fischer am [[18. März]] [[1848]] zum [[Ehrenbürger der Stadt Salzburg]] ernannt, was ihn ebenfalls wählbar machen sollte. Da sich kurz darauf bei den politisch Verantwortlichen aber doch die Meinung durchsetzte, dass Fischer die ''„Vertretung der Stadt in Wien zugleich in der Eigenschaft als Bürger leisten sollte“'' wurde ihm das Bürgerrecht der Stadt am [[24. März]] [[1848]] taxfrei verliehen, womit er, rechtlich abgesichert, endgültig als Vertreter Salzburgs zum Reichstag entsandt werden konnte.   
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Seiner Ernennung zum Ministerialrat folgte von [[1849]] bis [[1851]] die Funktion als k. k. Statthalter des [[Oberösterreich|Herzogtums Österreich ob der Enns]]. In dieser Position hatte Fischer wesentlichen Anteil an der [[1849]] beschlossenen und  [[1850]] erfolgten Erhebung des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] zum eingeständigen Kronland und der damit einhergehenden Wiedererlangung der provinzialen Selbstständigkeit des Landes, das bis dahin verwaltungsmäßig dem Erzherzogtum Österreich ob der Enns angegliedert war.
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Seiner Ernennung zum Ministerialrat folgte von [[1849]] bis [[1851]] die Funktion als k. k. Statthalter des [[Oberösterreich|Herzogtums Österreich ob der Enns]]. In dieser Position hatte Fischer wesentlichen Anteil an der [[1849]] beschlossenen und  [[1850]] erfolgten Erhebung des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] zum eigeständigen Kronland und der damit einhergehenden Wiedererlangung der provinzialen Selbstständigkeit des Landes, das bis dahin verwaltungsmäßig dem Erzherzogtum Österreich ob der Enns angegliedert war.
    
Trotz diesem für Salzburg so wichtigen Erfolges hatte er persönlich auch mehrere politische Enttäuschungen zu verkraften, die ihn [[1853]] veranlassten, aus dem Staatsdienst auszuscheiden und sich in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck niederzulassen, wo er [[1883]] verstarb.  
 
Trotz diesem für Salzburg so wichtigen Erfolges hatte er persönlich auch mehrere politische Enttäuschungen zu verkraften, die ihn [[1853]] veranlassten, aus dem Staatsdienst auszuscheiden und sich in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck niederzulassen, wo er [[1883]] verstarb.  
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