Nach seiner Amtszeit wechselte Winterstein zur Generalprokuratur und wurde 1932 zum Generalprokurator ernannt. Im Oktober 1935 wurde er als Justizminister in die Regierung berufen. [[1936]] schied er aus der Regierung aus und übernahm wiederum die Leitung der Generalprokuratur. | Nach seiner Amtszeit wechselte Winterstein zur Generalprokuratur und wurde 1932 zum Generalprokurator ernannt. Im Oktober 1935 wurde er als Justizminister in die Regierung berufen. [[1936]] schied er aus der Regierung aus und übernahm wiederum die Leitung der Generalprokuratur. |