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| | Erzbischof [[Eberhard II.]] ([[1200]] - [[1246]]) aus dem Geschlecht der Edlen von Regensberg (bei Zürich), der bedeutendste Salzburger Kirchenfürst des Mittelalters, sicherte der neuen Saline durch sehr modern anmutende Maßnahmen die Vorherrschaft im Ostalpenraum: Zunächst steigerte er die Produktion enorm und unterbot den üblichen Salzpreis bei weitem. Als er mit Hilfe des Dumpings die ältere Saline Reichenhall vom Markt verdrängt hatte, griff er zum Mittel der Valorisation, beschränkte die Produktion und hob den Salzpreis wieder stark an. | | Erzbischof [[Eberhard II.]] ([[1200]] - [[1246]]) aus dem Geschlecht der Edlen von Regensberg (bei Zürich), der bedeutendste Salzburger Kirchenfürst des Mittelalters, sicherte der neuen Saline durch sehr modern anmutende Maßnahmen die Vorherrschaft im Ostalpenraum: Zunächst steigerte er die Produktion enorm und unterbot den üblichen Salzpreis bei weitem. Als er mit Hilfe des Dumpings die ältere Saline Reichenhall vom Markt verdrängt hatte, griff er zum Mittel der Valorisation, beschränkte die Produktion und hob den Salzpreis wieder stark an. |
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| − | Durch die Beherrschung des Wasserwegs auf der [[Salzach]], der einzigen leistungsfähigen Transportroute, konnten die Erzbischöfe auch den Export der konkurrierenden Salinen Reichenhall und Berchtesgaden kontrollieren. Die [[Salzschifffahrt]] von [[Hallein]] über Laufen nach Passau wurde noch im 13. Jahrhundert durch erzbischöfliche Urkunden genau geregelt. Der Salzexport blieb bis zum Ende der geistlichen Herrschaft die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle der Erzbischöfe. | + | Durch die Beherrschung des Wasserwegs auf der [[Salzach]], der einzigen leistungsfähigen Transportroute, konnten die [[Salzburger Erzbischöfe|Erzbischöfe auch den Export der konkurrierenden Salinen Reichenhall und Berchtesgaden kontrollieren. Die [[Salzschifffahrt]] von [[Hallein]] über Laufen nach Passau wurde noch im 13. Jahrhundert durch erzbischöfliche Urkunden genau geregelt. Der Salzexport blieb bis zum Ende der geistlichen Herrschaft die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle der [[Salzburger Erzbischöfe|Erzbischöfe]]. |
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| | ===Der Vater des Landes Salzburg=== | | ===Der Vater des Landes Salzburg=== |
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| | [[Eberhard II.]] wird gerne als "Vater des Landes Salzburg" bezeichnet. In engem Zusammenwirken mit Kaiser Friedrich II., dem er trotz Kirchenbann bis in den Tod die Treue hielt, gelang ihm durch die Erwerbung von Grafschaften und Herrschaften der Aufbau eines großen, geschlossenen Herrschaftsgebietes. Während die benachbarten Bistümer Brixen und Trient damals von ihren weltlichen Schutzherren (Vögten), den Grafen von Tirol, in das werdende Land Tirol eingebunden wurde, setzte Eberhard in Salzburg die Entmachtung der Vögte durch. Rechtsprechung und Verwaltung übertrug er den von ihm eingesetzten Beamten und sicherte damit den Bestand der geistlichen Herrschaft für Jahrhunderte. | | [[Eberhard II.]] wird gerne als "Vater des Landes Salzburg" bezeichnet. In engem Zusammenwirken mit Kaiser Friedrich II., dem er trotz Kirchenbann bis in den Tod die Treue hielt, gelang ihm durch die Erwerbung von Grafschaften und Herrschaften der Aufbau eines großen, geschlossenen Herrschaftsgebietes. Während die benachbarten Bistümer Brixen und Trient damals von ihren weltlichen Schutzherren (Vögten), den Grafen von Tirol, in das werdende Land Tirol eingebunden wurde, setzte Eberhard in Salzburg die Entmachtung der Vögte durch. Rechtsprechung und Verwaltung übertrug er den von ihm eingesetzten Beamten und sicherte damit den Bestand der geistlichen Herrschaft für Jahrhunderte. |
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| − | Seit dem 12. Jahrhundert wurden die Salzburger Erzbischöfe als "Reichsfürsten" tituliert und waren damit den bayerischen Herzogen gleichgestellt. Trotzdem bestand das von ihnen beherrschte Fürstentum nur aus "Herrschaften und Territorien", aus "Grafschaften, Gerichten und Vogteien" und galt weiterhin als Teil des Herzogtums Bayern. | + | Seit dem 12. Jahrhundert wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] als "Reichsfürsten" tituliert und waren damit den bayerischen Herzogen gleichgestellt. Trotzdem bestand das von ihnen beherrschte Fürstentum nur aus "Herrschaften und Territorien", aus "Grafschaften, Gerichten und Vogteien" und galt weiterhin als Teil des Herzogtums Bayern. |
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| | ===Trennung von Bayern vollzogen=== | | ===Trennung von Bayern vollzogen=== |
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| | Die Salzburger "Landschaft", die sich aus den drei Ständen der Prälaten (der hohen Geistlichkeit), des Adels und der Städte und Märkte zusammensetzte, besaßen zwar das Recht auf die Bewilligung von außerordentlichen Steuern, aus denen sich die allgemeinen Landessteuern entwickelten, erlangte aber kaum politischen Einfluss. Die Bauern, die das allgemeine Aufgebot stellten, wurden zwar [[1456]] - [[1543]] in Fragen der Landesverteidigung zu den Landtagen beigezogen, bildeten aber niemals einen gleichberechtigten vierten Stand wie im benachbarten Tirol. | | Die Salzburger "Landschaft", die sich aus den drei Ständen der Prälaten (der hohen Geistlichkeit), des Adels und der Städte und Märkte zusammensetzte, besaßen zwar das Recht auf die Bewilligung von außerordentlichen Steuern, aus denen sich die allgemeinen Landessteuern entwickelten, erlangte aber kaum politischen Einfluss. Die Bauern, die das allgemeine Aufgebot stellten, wurden zwar [[1456]] - [[1543]] in Fragen der Landesverteidigung zu den Landtagen beigezogen, bildeten aber niemals einen gleichberechtigten vierten Stand wie im benachbarten Tirol. |
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| − | Einzig das [[Domkapitel]], das vor der Wahl den künftigen Erzbischof an schriftliche Forderungen (Wahlkapitulationen) zu binden suchte und in Zeiten der Sedisvakanz die Zwischenregierung führte, bildete ein Gegengewicht gegen den übermächtigen geistlichen Landesherrn. Durch die geringe Bedeutung der Landstände war in Salzburg der Weg zum landesfürstlichen Absolutismus früher als in anderen Ländern vorgezeichnet. | + | Einzig das [[Domkapitel]], das vor der Wahl den künftigen Erzbischof an schriftliche Forderungen (Wahlkapitulationen) zu binden suchte und in Zeiten der Sedisvakanz die Zwischenregierung führte, bildete ein Gegengewicht gegen den übermächtigen geistlichen Landesherrn. Durch die geringe Bedeutung der Landstände war in Salzburg der Weg zum landesfürstlichen Absolutismus früher als in anderen Ländern vorgezeichnet. |
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| | ==Um Recht und Glauben== | | ==Um Recht und Glauben== |