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Auch neben dem Amt eines Landeshauptmannes blieb Graf Chorinsky als Richter tätig. [[1881]] wurde er zum k. k. Oberlandesgerichtsrat ernannt und ab 1886 zum Präsidenten des Salzburger Landesgericht. Ab Mai [[1894]] gehörte er als ständiges Mitglied dem [[Reich#Österreich|Reichsgericht]] an. In dieser Funktion hatte er maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung der Reform des Zivilprozesses.
 
Auch neben dem Amt eines Landeshauptmannes blieb Graf Chorinsky als Richter tätig. [[1881]] wurde er zum k. k. Oberlandesgerichtsrat ernannt und ab 1886 zum Präsidenten des Salzburger Landesgericht. Ab Mai [[1894]] gehörte er als ständiges Mitglied dem [[Reich#Österreich|Reichsgericht]] an. In dieser Funktion hatte er maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung der Reform des Zivilprozesses.
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Auf Grund der geänderten politischen Situation verlor er im Jahr 1890 sein Landtagsmandat und schied aus der Landespolitik aus. Vom Sommer [[1890]] bis zu seinem Tod bekleidete er das Amt des k. k. Oberlandesgerichtspräsidenten für Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg mit Sitz in Wien. Ab [[12. Februar]] [[1887]] war Chorinsky Mitglied des Herrenhauses.
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Auf Grund der geänderten politischen Situation verlor er im Jahr 1890 sein Landtagsmandat und schied aus der Landespolitik aus. Vom Sommer [[1890]] bis zu seinem Tod bekleidete er das Amt des k. k. Oberlandesgerichtspräsidenten für Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg mit Sitz in Wien. Ab [[12. Februar]] [[1887]] war Graf Chorinsky Mitglied des Herrenhauses.
    
== Ehrung ==
 
== Ehrung ==
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