Auch neben dem Amt eines Landeshauptmannes blieb Graf Chorinsky als Richter tätig. [[1881]] wurde er zum k. k. Oberlandesgerichtsrat ernannt und ab 1886 zum Präsidenten des Salzburger Landesgericht. Ab Mai [[1894]] gehörte er als ständiges Mitglied dem [[Reich#Österreich|Reichsgericht]] an. In dieser Funktion hatte er maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung der Reform des Zivilprozesses. | Auch neben dem Amt eines Landeshauptmannes blieb Graf Chorinsky als Richter tätig. [[1881]] wurde er zum k. k. Oberlandesgerichtsrat ernannt und ab 1886 zum Präsidenten des Salzburger Landesgericht. Ab Mai [[1894]] gehörte er als ständiges Mitglied dem [[Reich#Österreich|Reichsgericht]] an. In dieser Funktion hatte er maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung der Reform des Zivilprozesses. |