Zunächst wurde [[1520]] das erste Bürgerhaus mit fließendem Brunnwasser versorgt. Erst nach dem [[1631]] mehrere Bürger um Erlaubnis ansuchten, Brunnhauswasser in ihr Haus leiten zu dürfen, beschloss der Stadtrat eine ''Wasserordnung''. Die Anschlussgebühr betrug 100 Gulden, ein auch für damalige Zeiten recht beachtlicher Betrag, sowie einen jährlichen Wasserzins von fünf Gulden. Als Maßeinheit galt der ''Steften'', der den Durchmesser des Wasserrohres angab. Durch ein einen Steften starkes Rohr flossen ständig sechs ''Wiener Maß'', das sind 8,491 Liter Wasser pro Minute. | Zunächst wurde [[1520]] das erste Bürgerhaus mit fließendem Brunnwasser versorgt. Erst nach dem [[1631]] mehrere Bürger um Erlaubnis ansuchten, Brunnhauswasser in ihr Haus leiten zu dürfen, beschloss der Stadtrat eine ''Wasserordnung''. Die Anschlussgebühr betrug 100 Gulden, ein auch für damalige Zeiten recht beachtlicher Betrag, sowie einen jährlichen Wasserzins von fünf Gulden. Als Maßeinheit galt der ''Steften'', der den Durchmesser des Wasserrohres angab. Durch ein einen Steften starkes Rohr flossen ständig sechs ''Wiener Maß'', das sind 8,491 Liter Wasser pro Minute. |