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Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten;
 
Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten;
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Am [[7. Mai]] [[1953]] beschloss der [[Salzburger Gemeinderat]], das Tor am [[Kapuzinerberg]] während der Nachtstunden verschlossen zu halten und ein „Sperrgeld“ einzuheben.
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[[1953]] gab es gleich mehrere neue Steuern:
 
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* Am [[30. April]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]].
Am [[30. April]] [[1953]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]].
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* Am [[7. Mai]] beschloss der [[Salzburger Gemeinderat]], das Tor am [[Kapuzinerberg]] während der Nachtstunden verschlossen zu halten und ein „Sperrgeld“ einzuheben.
 
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* Am [[6. August]] genehmigte der [[Salzburger Landtag]] eine ''Bäderbau-Abgabe'': alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt;
Am [[6. August]] 1953 genehmigte der [[Salzburger Landtag]] eine ''Bäderbau-Abgabe'': alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt;
      
Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten;
 
Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten;