:Für die Erzdiözese war als höchste Instanz der Papst zuständig, für das reichsunmittelbare Erzstift der Kaiser. M.E. sollte man die beiden Herrschaftsbereiche getrennt erfassen, es sei denn, man würde die historische Betrachtung unter dem Begriff "die Herrschaftsbereiche des Salzburger Erzbischofs" zusammenfassen. Heute gibt es ja kein Erzstift Salzburg mehr. [[Benutzer:Scriptor|Scriptor]] ([[Benutzer Diskussion:Scriptor|Diskussion]]) 14:49, 19. Mär. 2018 (UTC) | :Für die Erzdiözese war als höchste Instanz der Papst zuständig, für das reichsunmittelbare Erzstift der Kaiser. M.E. sollte man die beiden Herrschaftsbereiche getrennt erfassen, es sei denn, man würde die historische Betrachtung unter dem Begriff "die Herrschaftsbereiche des Salzburger Erzbischofs" zusammenfassen. Heute gibt es ja kein Erzstift Salzburg mehr. [[Benutzer:Scriptor|Scriptor]] ([[Benutzer Diskussion:Scriptor|Diskussion]]) 14:49, 19. Mär. 2018 (UTC) |