Da durch das sog. Primogeniturgesetz von 1506 nur der älteste Sohn Erbe und Herrschaft im Herzogtum Bayern übernehmen konnte, bemühten sich die Brüder von Ernst, ihm anderswo ertragreiche Pfründen (Amt, Besitz) zu verschaffen, nicht zuletzt aus politischem Kalkül, ihn von Ansprüchen auf das bayerische Erbe und eine Mitregierung abzubringen. So übernahm er von 1517 bis 1540 das geistliche Fürstentum (Hochstift) [[Passau]]. Nach dem Tod des [[Fürsterzbischof]]s [[Matthäus Lang von Wellenburg]] wurde Ernst am [[21. Mai]] [[1540]] als erwählter Landesfürst und Erzbischof Administrator des geistlichen Reichsfürstentums ([[Erzstift Salzburg|Erzstift]]) Salzburg. | Da durch das sog. Primogeniturgesetz von 1506 nur der älteste Sohn Erbe und Herrschaft im Herzogtum Bayern übernehmen konnte, bemühten sich die Brüder von Ernst, ihm anderswo ertragreiche Pfründen (Amt, Besitz) zu verschaffen, nicht zuletzt aus politischem Kalkül, ihn von Ansprüchen auf das bayerische Erbe und eine Mitregierung abzubringen. So übernahm er von 1517 bis 1540 das geistliche Fürstentum (Hochstift) [[Passau]]. Nach dem Tod des [[Fürsterzbischof]]s [[Matthäus Lang von Wellenburg]] wurde Ernst am [[21. Mai]] [[1540]] als erwählter Landesfürst und Erzbischof Administrator des geistlichen Reichsfürstentums ([[Erzstift Salzburg|Erzstift]]) Salzburg. |