Am Abend des [[30. April]] [[1934]] wurde Noisternigg mit einem Fuhrwerk zwischen der Gemeinde [[Wals]] und der Gemeinde Maxglan von drei Hilfsgendarmen angehalten. Dabei entdeckten sie im Fuhrwerk von der Einfuhr aus Deutschland verbotenes [[Nationalsozialismus|nationalsozialistische]] Propagandamaterial. Bei der Beschlagnahmung durch die Beamten bezeichnete Noisternigg diese als das Benehmen von Banditen und Wegelagerer. Dafür wurde er [[7. Juni]] 1934 wegen Wachebeleidigung zu zu zehn [[Schilling] verurteilt.<ref>Quelle [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19340607&query=%22Josef+Noisternigg%22&ref=anno-search&seite=9 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 7. Juni 1934, Seite 9</ref> | Am Abend des [[30. April]] [[1934]] wurde Noisternigg mit einem Fuhrwerk zwischen der Gemeinde [[Wals]] und der Gemeinde Maxglan von drei Hilfsgendarmen angehalten. Dabei entdeckten sie im Fuhrwerk von der Einfuhr aus Deutschland verbotenes [[Nationalsozialismus|nationalsozialistische]] Propagandamaterial. Bei der Beschlagnahmung durch die Beamten bezeichnete Noisternigg diese als das Benehmen von Banditen und Wegelagerer. Dafür wurde er [[7. Juni]] 1934 wegen Wachebeleidigung zu zu zehn [[Schilling] verurteilt.<ref>Quelle [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19340607&query=%22Josef+Noisternigg%22&ref=anno-search&seite=9 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 7. Juni 1934, Seite 9</ref> |