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Ab [[1677]] unterrichtete Biber die Domsängerknaben im Kapellhaus. In Salzburg wurde Heinrich am [[12. Dezember]] [[1678]] dann [[salzburgischer Vizekapellmeister]] und am [[6. März]] [[1684]], nach dem Tod seines Vorgängers [[Andreas Hofer]], [[wirklicher Kapellmeister]] ([[Hofkapellmeister]] und Leiter des Kapellhauses).
 
Ab [[1677]] unterrichtete Biber die Domsängerknaben im Kapellhaus. In Salzburg wurde Heinrich am [[12. Dezember]] [[1678]] dann [[salzburgischer Vizekapellmeister]] und am [[6. März]] [[1684]], nach dem Tod seines Vorgängers [[Andreas Hofer]], [[wirklicher Kapellmeister]] ([[Hofkapellmeister]] und Leiter des Kapellhauses).
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Am [[3. Mai]] [[1687]] verstarb Bibers Dienstherr [[Max Gandolf Graf Kuenburg]]. Dessen Nachfolger [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] hatte kein Interesse an höfischer Musik. Daher widmete sich Biber von nun an verstärkt der Komposition von geistlichen Werken.
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Am [[3. Mai]] [[1687]] verstarb Bibers Dienstherr [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg]]. Dessen Nachfolger [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] hatte kein Interesse an höfischer Musik. Daher widmete sich Biber von nun an verstärkt der Komposition von geistlichen Werken.
    
Heinrich Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geigist und Komponist. [[1686]] erhielt er vom Kaiser Leopold I. ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich Biber "von Bibern" nennen zu dürfen. Salzburger Publikation: [[5. Dezember]] [[1690]]. Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum Truchsess durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 Gulden, freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz.
 
Heinrich Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geigist und Komponist. [[1686]] erhielt er vom Kaiser Leopold I. ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich Biber "von Bibern" nennen zu dürfen. Salzburger Publikation: [[5. Dezember]] [[1690]]. Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum Truchsess durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 Gulden, freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz.
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