Das [[1650]] als Garten ausgewiesene Gelände gegenüber vom [[Kapuzinerkloster]] Richtung Nordosten war bei Kriegen als Waffenplatz ungeltlich dem [[Erzbischof]] zu überlassen. Obwohl der gesamten Kapuzinerberg in die [[Stadtbefestigungen|Stadtbefestigung]] einbezogen war, kam es aber nie zu diesem Ernstfall. | Das [[1650]] als Garten ausgewiesene Gelände gegenüber vom [[Kapuzinerkloster]] Richtung Nordosten war bei Kriegen als Waffenplatz ungeltlich dem [[Erzbischof]] zu überlassen. Obwohl der gesamten Kapuzinerberg in die [[Stadtbefestigungen|Stadtbefestigung]] einbezogen war, kam es aber nie zu diesem Ernstfall. |