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Trennung zwischen Heilvorkommen, Heilbad Salzburg-Leopoldskron und ehemaliger "Kurort" Kuranstalt Marienbad; {{Gesundheitshinweis}} entfernt, es handelt sich nicht um ein Medikament sondern um "Moor"
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Das '''Leopoldskroner Naturmoor''', auch ''Salzburger Naturmoor'' genannt, ist ein anerkanntes natürliches [[Heilvorkommen]] im [[Leopoldskroner Moos]] in der [[Stadt Salzburg]].  
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Das '''Leopoldskroner Naturmoor''', auch ''Salzburger Naturmoor'' genannt, ist ein anerkanntes natürliches [[Heilvorkommen]] im [[Leopoldskroner Moor]]  in [[Leopoldskroner Moos]] in der [[Stadt Salzburg]].  
    
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
Die Anerkennung der medizinisch-heilenden Wirkung bezieht sich nicht auf das Moorgebiet im Allgemeinen oder als Ganzes, sondern nur auf ganz bestimmte Flächen, für die deren Eigentümer im Einzelnen durch Vorlage entsprechender medizinischer Gutachten die behördliche Anerkennung und zulässige Nutzung für Zwecke der Kurmedizin beantragt und nachgewiesenen haben.
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Die Anerkennung der medizinisch-heilenden Wirkung bezieht sich nicht auf das [[Moor]]<nowiki>gebiet</nowiki> im Allgemeinen oder als Ganzes, sondern nur auf ganz bestimmte Flächen, für die deren Eigentümer im Einzelnen durch Vorlage entsprechender medizinischer Gutachten die behördliche Anerkennung und zulässige Nutzung für Zwecke der Kurmedizin beantragt und nachgewiesenen haben.
    
Medizinisch und sanitätsrechtlich relevant ist dabei eine bestimmte Konzentration und Mineralisierung von geologischen oder geologisch-biologischen Stoffen in feinkörnigem Zustand, die entsprechend aufbereitet, mit Wasser vermischt und erwärmt werden kann und derart für verschiedene Therapien (z. B. Moorbäder und Moorpackungen) geeignet sind. Einfach nur natürliches Moor zu verwenden, kann nicht die erwünschte Wirkung erzielen. Medizinisch geeignet ist nur eine bestimmte, zumeist tiefer liegende Schicht. Natürliches Moor ist mikrobiologisch nicht immer einwandfrei. Der Begriff ''Heilmoor'' kann daher missverständlich sein.
 
Medizinisch und sanitätsrechtlich relevant ist dabei eine bestimmte Konzentration und Mineralisierung von geologischen oder geologisch-biologischen Stoffen in feinkörnigem Zustand, die entsprechend aufbereitet, mit Wasser vermischt und erwärmt werden kann und derart für verschiedene Therapien (z. B. Moorbäder und Moorpackungen) geeignet sind. Einfach nur natürliches Moor zu verwenden, kann nicht die erwünschte Wirkung erzielen. Medizinisch geeignet ist nur eine bestimmte, zumeist tiefer liegende Schicht. Natürliches Moor ist mikrobiologisch nicht immer einwandfrei. Der Begriff ''Heilmoor'' kann daher missverständlich sein.
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== Geschichte ==
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Seit etwa [[1820]] werden die Moorvorkommen im Leopoldskroner Moor für Heilbehandlungen, insbesondere bei Gelenksschmerzen, genutzt. [[1828]] eröffnete der Stadtphysikus Dr. Oberlechner das [[Marienbad]], das zunächst im Gasthaus im Mittermoos untergebracht war. Leopold Dagga kauft [[1850]] das "Gast- und Badehaus Mittermoos", er ließ dieses Haus abreißen und errichtete dort eine neues, größtenteils hölzernes "Gast- und Badehaus" im damals beliebten Schweizer Stil. Es wurde [[1855]] unter dem Namen Marienbad eröffnet. Es besaß 24 Zimmer, 20 Kabinette, 12 Badezimmer (mit Holzwannen) und einen Speisesaal. Zu diesem Bad gehörte ein kleiner Park und ein Wirtschaftsgebäude.
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Es war [[1891]] eine Torf-, Moorwasser-, Schlamm-, [[Sole|Soolen]]- (!), [[Fichte]]<nowiki>nnadel</nowiki>- und Kaltwasser-Heil-Anstalt, System Pfarrer Kneipp.
      
== Anerkennung als natürliches Heilvorkommen ==  
 
== Anerkennung als natürliches Heilvorkommen ==  
Die Stadt Salzburg ist - auf Grund des Marienbades - ''de facto'' das älteste Moorheilbad Österreichs. Formell als [[Kurort]] anerkannt wurde die Stadt Salzburg aber erst [[1968]]<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000168 Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 22. Juli 1968 über die Anerkennung der Stadt Salzburg als Kurort, StF: [[LGBl]]. Nr. 60/1968]</ref>
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Seit etwa [[1820]] werden die Moorvorkommen im Leopoldskroner Moor für Heilbehandlungen, insbesondere bei Gelenkschmerzen, genutzt. Formell als [[Kurort]] anerkannt wurde die Stadt Salzburg aber erst [[1968]].<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000168 Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 22. Juli 1968 über die Anerkennung der Stadt Salzburg als Kurort, StF: [[LGBl]]. Nr. 60/1968]</ref>  
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[[1969]] wurde für den Kurort Heilbad Salzburg-Leopoldskron der Kurbezirk festgesetzt.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000176 Verordnung der [[Salzburger Landesregierung]] vom [[14. Juli]] 1969, mit der für den Kurort Heilbad Salzburg-Leopoldskron der Kurbezirk festgesetzt wird StF: [[LGBl]]. Nr. 75/1969]</ref>
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[[1969]] wurde für den Kurort [[Heilbad Salzburg-Leopoldskron]] der Kurbezirk festgesetzt.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000176 Verordnung der [[Salzburger Landesregierung]] vom [[14. Juli]] 1969, mit der für den Kurort Heilbad Salzburg-Leopoldskron der Kurbezirk festgesetzt wird StF: [[LGBl]]. Nr. 75/1969]</ref>
    
Etwa [[1970]]/[[1971]] beantragten die Eigentümer einzelner Flächen unter Vorlage und Nachweis entsprechender medizinischer Gutachten die behördliche Anerkennung und zulässige Nutzung für Zwecke der Kurmedizin. Sie haben sich größtenteils zu einer Moorliefergemeinschaft zusammengeschlossen, die im wesentlichen das [[Kurhaus Salzburg]] beliefern.  
 
Etwa [[1970]]/[[1971]] beantragten die Eigentümer einzelner Flächen unter Vorlage und Nachweis entsprechender medizinischer Gutachten die behördliche Anerkennung und zulässige Nutzung für Zwecke der Kurmedizin. Sie haben sich größtenteils zu einer Moorliefergemeinschaft zusammengeschlossen, die im wesentlichen das [[Kurhaus Salzburg]] beliefern.  
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Seit [[1999]] sind durch das [[Salzburger Naturschutzgesetz]], [[LGBl]]. Nr. 73/1999 idgF insbesondere "Moore" gemäß § 24 NSchG von Gesetzes wegen geschützte Lebensräume und sind dort Maßnahmen, die Eingriffe in diese Lebensräume bewirken können, nur mit naturschutzbehördlicher Bewilligung zulässig. Ausnahmen für kleinere Eingriffe sind auf Antrag gemäß § 24 (5) mit Bewilligung der Behörde zulässig.
 
Seit [[1999]] sind durch das [[Salzburger Naturschutzgesetz]], [[LGBl]]. Nr. 73/1999 idgF insbesondere "Moore" gemäß § 24 NSchG von Gesetzes wegen geschützte Lebensräume und sind dort Maßnahmen, die Eingriffe in diese Lebensräume bewirken können, nur mit naturschutzbehördlicher Bewilligung zulässig. Ausnahmen für kleinere Eingriffe sind auf Antrag gemäß § 24 (5) mit Bewilligung der Behörde zulässig.
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Das Leopoldskroner-Moos ist durch die Verordnung der Landesregierung, [[LGBl]]. Nr. 58/1981 idF [[LGBl]]. Nr. 83/2003 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt und sind in einem solchem Gebiet nach der Allgemeinen Landschaftsschutzverordnung, [[LGBl]]. Nr. 89/1995 idgF Maßnahmen nur mit einer naturschutzbehördlichen Bewilligung zulässig, uzw. gemäß § 2 Zif. 5 die Durchführung aller Maßnahmen, die mit erheblichen Bodenverletzungen oder Aufschüttungen verbunden sind; als erheblich gelten jedenfalls alle Bodenverletzungen oder Aufschüttungen, die eine Fläche von insgesamt mehr als 250 m2 beanspruchen.
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Das Leopoldskroner Moor ist durch die Verordnung der [[Landesregierung]], [[LGBl]]. Nr. 58/1981 idF [[LGBl]]. Nr. 83/2003 zum [[Landschaftsschutzgebiet]] erklärt und sind in einem solchem Gebiet nach der Allgemeinen Landschaftsschutzverordnung, [[LGBl]]. Nr. 89/1995 idgF Maßnahmen nur mit einer naturschutzbehördlichen Bewilligung zulässig, uzw. gemäß § 2 Zif. 5 die Durchführung aller Maßnahmen, die mit erheblichen Bodenverletzungen oder Aufschüttungen verbunden sind; als erheblich gelten jedenfalls alle Bodenverletzungen oder Aufschüttungen, die eine Fläche von insgesamt mehr als 250 m2 beanspruchen.
    
Durch die zeitlich früher erfolgte Anerkennung als natürliches [[Heilvorkommen]] sind davon erfassten Flächen vom Naturschutz ausgenommen und dürfen für medizinische Zwecke abgebaut werden.
 
Durch die zeitlich früher erfolgte Anerkennung als natürliches [[Heilvorkommen]] sind davon erfassten Flächen vom Naturschutz ausgenommen und dürfen für medizinische Zwecke abgebaut werden.
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== Medizinischer Hinweis ==
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== Siehe auch ==
Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose.
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* [[Heilbad Salzburg-Leopoldskron]]
{{Gesundheitshinweis}}
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* [[Kuranstalt Marienbad]]
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* [http://www.salzburg.info/de/paracelsusbad/kurhaus Kurhaus Paracelsus, Stadt Salzburg]
 
* [http://www.salzburg.info/de/paracelsusbad/kurhaus Kurhaus Paracelsus, Stadt Salzburg]