:Dieses Salzburger Stadtrecht belegt eine relative städtische Autonomie. An bürgerlichen Freiheitsrechten sind Steuerfreiheit, Maut- und Zollfreiheit in der Stadt, die Lehensfähigkeit sowie die freie Heirat in Städte anderer Fürsten zu nennen. Die kommunale Emanzipation wird mit der Nennung des Rates signalisiert, der für Salzburg erstmals terminologisch fassbar wird. Über nachgewiesene Vergehen sollte das Stadtgericht, das mit den Genannten und den Mitgliedern des Stadtrates besetzt war, urteilen. Die insgesamt zwölf Genannten sollten einmal wöchentlich zu den Ratssitzungen zusammentreten. Zu den Aufgaben der Bürger zählte es auch, die vier Türme auf dem Mönchsberg und alle Stadttore in Verteidigungsbereitschaft zu halten. Außerdem durfte die Bürgerschaft eigene Amtleute anstellen. | :Dieses Salzburger Stadtrecht belegt eine relative städtische Autonomie. An bürgerlichen Freiheitsrechten sind Steuerfreiheit, Maut- und Zollfreiheit in der Stadt, die Lehensfähigkeit sowie die freie Heirat in Städte anderer Fürsten zu nennen. Die kommunale Emanzipation wird mit der Nennung des Rates signalisiert, der für Salzburg erstmals terminologisch fassbar wird. Über nachgewiesene Vergehen sollte das Stadtgericht, das mit den Genannten und den Mitgliedern des Stadtrates besetzt war, urteilen. Die insgesamt zwölf Genannten sollten einmal wöchentlich zu den Ratssitzungen zusammentreten. Zu den Aufgaben der Bürger zählte es auch, die vier Türme auf dem Mönchsberg und alle Stadttore in Verteidigungsbereitschaft zu halten. Außerdem durfte die Bürgerschaft eigene Amtleute anstellen. |