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[[1368]]/[[1371]] wurde der mit „Gunst, Rat und Hilfe“ der Erzbischöfe erlangte Rechtsstand durch ein umfangreiches, neues Recht ersetzt.  
 
[[1368]]/[[1371]] wurde der mit „Gunst, Rat und Hilfe“ der Erzbischöfe erlangte Rechtsstand durch ein umfangreiches, neues Recht ersetzt.  
: Es wurde in Form eines Weistums aufgezeichnet. In 131 Artikeln - das zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat - hielt es das geltende Gewohnheitsrecht fest und wurde jährlich öffentlich verlesen, um die Genannten in ihre Aufgaben einzuführen und den Bürgern das geltende Recht zu vermitteln.  
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: Es wurde in Form eines Weistums aufgezeichnet. In 131 Artikeln - das zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat - hielt es das geltende Gewohnheitsrecht fest und wurde jährlich öffentlich verlesen, um die Genannten in ihre Aufgaben einzuführen und den Bürgern das geltende Recht zu vermitteln. <ref>[http://salzburg-geschichte-kultur.at/salzburger-stadtrecht-von-136871/?print=pdf salzburg-geschichte-kultur.at/salzburger-stadtrecht-von-1368/1371</ref>
    
:Dieses Salzburger Stadtrecht belegt eine relative städtische Autonomie. An bürgerlichen Freiheitsrechten sind Steuerfreiheit, Maut- und Zollfreiheit in der Stadt, die Lehensfähigkeit sowie die freie Heirat in Städte anderer Fürsten zu nennen. Die kommunale Emanzipation wird mit der Nennung des Rates signalisiert, der für Salzburg erstmals terminologisch fassbar wird. Über nachgewiesene Vergehen sollte das Stadtgericht, das mit den Genannten und den Mitgliedern des Stadtrates besetzt war, urteilen. Die insgesamt zwölf Genannten sollten einmal wöchentlich zu den Ratssitzungen zusammentreten. Zu den Aufgaben der Bürger zählte es auch, die vier Türme auf dem Mönchsberg und alle Stadttore in Verteidigungsbereitschaft zu halten. Außerdem durfte die Bürgerschaft eigene Amtleute anstellen.
 
:Dieses Salzburger Stadtrecht belegt eine relative städtische Autonomie. An bürgerlichen Freiheitsrechten sind Steuerfreiheit, Maut- und Zollfreiheit in der Stadt, die Lehensfähigkeit sowie die freie Heirat in Städte anderer Fürsten zu nennen. Die kommunale Emanzipation wird mit der Nennung des Rates signalisiert, der für Salzburg erstmals terminologisch fassbar wird. Über nachgewiesene Vergehen sollte das Stadtgericht, das mit den Genannten und den Mitgliedern des Stadtrates besetzt war, urteilen. Die insgesamt zwölf Genannten sollten einmal wöchentlich zu den Ratssitzungen zusammentreten. Zu den Aufgaben der Bürger zählte es auch, die vier Türme auf dem Mönchsberg und alle Stadttore in Verteidigungsbereitschaft zu halten. Außerdem durfte die Bürgerschaft eigene Amtleute anstellen.

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