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Im [[Bundesland Salzburg]] gibt es zehn Städte und eine [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt mit eigenem Statut]].
 
Im [[Bundesland Salzburg]] gibt es zehn Städte und eine [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt mit eigenem Statut]].
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== Rechtsgrundlage ==
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Art. 115 Abs.2 Bundesverfassungsgesetz B-VG.
    
Gemäß Artikel 51 der Salzburger [[Landesverfassungsgesetz]] gilt:  
 
Gemäß Artikel 51 der Salzburger [[Landesverfassungsgesetz]] gilt:  
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Paragraph 3 der Salzburger Gemeindeordnung bestimmt deckungsgleich:
 
Paragraph 3 der Salzburger Gemeindeordnung bestimmt deckungsgleich:
 
: ''Gemeinden, denen überragende Bedeutung zukommt, können nach ihrer Anhörung durch Landesgesetz zur Stadt erhoben werden.''
 
: ''Gemeinden, denen überragende Bedeutung zukommt, können nach ihrer Anhörung durch Landesgesetz zur Stadt erhoben werden.''
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Eine Stadterhebung setzt eine ''überragende Bedeutung'' der betreffenden Gemeinde voraus. Was eine solche überragende Bedeutung ausmacht, wird in der gemäß Gemeindeordnung von der Landesregierung beschlossenen ''Richtlinie'' festgelegt.
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Demnach kommt es vor allem auf eine gesamthafte, vergleichende Betrachtung an, wobei die für eine Stadterhebung vorgesehene Gemeinde andere Gemeinden auf Grund ihrer zentralörtlichen Funktion in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht an Bedeutung überragen muss.
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Als Mindestvoraussetzungen werden angeführt: eine Einwohnerzahl von mindestens 5&nbsp;000, die Einstufung im Landesentwicklungsprogramm als zentraler Ort der Stufe C sowie ein Ortskern, der zumindest Ansätze eines städtischen Charakters durch eine höhere Bebauungsdichte, mehrgeschossige, allenfalls auch geschlossene Bebauung zeigt. Als wünschenswerte Voraussetzungen, bei deren Vorliegen regelmäßig von einer überragenden Bedeutung ausgegangen werden kann, werden zentralörtlichen Funktionen als zumindest regional bedeutsamer Standort von Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und damit zusammenhängenden Diensten, weiterführende Schulen und Bildungseinrichtungen, kulturellen Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen sowie ein Ortskern mit städtischem Charakter und einer entsprechenden Funktionsvielfalt aufgelistet. <ref>[https://www.salzburg.gv.at/00201lpi/13Gesetzgebungsperiode/5Session/184.pdf www.salzburg.gv.at/Regierungsvorlage/Stadterhebung Mittersill]</ref>
    
== Stadterhebungen ==
 
== Stadterhebungen ==