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Dieser Artikel beschäftigt sich mit historischen '''Steuern und Abgaben''' in [[Stadt Salzburg|Stadt]] und [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]].

===== Mittelalter =====
* Rüststeuern für die Türkenabwehr bei ungenügendem Schutz
* Zehent<ref>siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Zehnt Wikipedia Deutschland]</ref>

===== 20. Jahrhundert =====

Am [[30. März]] [[1948]] beschließt der [[Salzburger Gemeinderat]] die Einhebung einer 25-prozentigen Abgabe auf Eintrittspreise für Kinos, einer 20-prozentigen Abgabe für Sportveranstaltungen und einer Abgabe von 10 Prozent für Theatervorstellungen - die ''Lustbarkeitsabgabe''; die Sportabgabe wird nach Protesten von Sportvereinen später reduziert;

Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten;

Am [[30. April]] [[1953]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]].

Am [[6. August]] 1953 genehmigte der [[Salzburger Landtag]] eine ''Bäderbau-Abgabe'': alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt;

==Fußnote==
<references/>

==Quelle==
* Salzburgwiki

[[Kategorie:Kurioses]]

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