| − | Erhalten sind pro Pfleggericht im Regelfall neun Weisteuerlisten, beginnend mit dem Regierungsantritt von Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1654]] bis zu Erzbischof [[Hieronymus Graf Colloredo]] im Jahr [[1772]]. Zusammen mit den Anlaitlibellen, die am Ende eines jeden Rechnungsjahres um die Veränderungen und den diesen gemäßen Anlaitzahlungen ergänzt wurden, ermöglichen die Weihsteuerlisten Haus- und Hofforschern gute Möglichkeiten zur Erhellung der Geschichte der betreffenden Anwesen. | + | Anlaitlibelle und Weihsteuerlisten werden im [[Salzburger Landesarchiv]] aufbewahrt. Erhalten sind pro Pfleggericht im Regelfall neun Weisteuerlisten, beginnend mit dem Regierungsantritt von Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1654]] bis zu Erzbischof [[Hieronymus Graf Colloredo]] im Jahr [[1772]]. Zusammen mit den Anlaitlibellen, die am Ende eines jeden Rechnungsjahres um die Veränderungen und den diesen gemäßen Anlaitzahlungen ergänzt wurden, ermöglichen die Weihsteuerlisten Haus- und Hofforschern gute Möglichkeiten zur Erhellung der Geschichte der betreffenden Anwesen. |