Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
25 Bytes hinzugefügt ,  18:51, 7. Feb. 2018
K
Zeile 4: Zeile 4:     
==Gegenwärtige Nutzung==
 
==Gegenwärtige Nutzung==
Erhalten sind pro Pfleggericht im Regelfall neun Weisteuerlisten, beginnend mit dem Regierungsantritt von Erzbischof [[Guidobald Thun]] im jahr [[1654]] bis zu Erzbischof [[Hyronimus Colloredo]] im Jahr [[1772]]. Zusammen mit den Anlaitlibellen, die am Ende eines jeden Rechnungsjahres um die Veränderungen und den diesen gemäßen Anlaitzahlungen ergänzt wurden, ermöglichen die Weihsteuerlisten Haus- und Hofforschern gute Möglichkeiten zur Erhellung der Geschichte der betreffenden Anwesen.
+
Erhalten sind pro Pfleggericht im Regelfall neun Weisteuerlisten, beginnend mit dem Regierungsantritt von Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1654]] bis zu Erzbischof [[Hyronimus Colloredo]] im Jahr [[1772]]. Zusammen mit den Anlaitlibellen, die am Ende eines jeden Rechnungsjahres um die Veränderungen und den diesen gemäßen Anlaitzahlungen ergänzt wurden, ermöglichen die Weihsteuerlisten Haus- und Hofforschern gute Möglichkeiten zur Erhellung der Geschichte der betreffenden Anwesen.
 +
 
 
==Quelle==
 
==Quelle==
 
*[[Fritz Koller]], Das Salzburger Landesarchiv, Salzburg 1987, S. 167-172
 
*[[Fritz Koller]], Das Salzburger Landesarchiv, Salzburg 1987, S. 167-172
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
28.594

Bearbeitungen

Navigationsmenü