Erhalten sind pro Pfleggericht im Regelfall neun Weisteuerlisten, beginnend mit dem Regierungsantritt von Erzbischof [[Guidobald Thun]] im jahr [[1654]] bis zu Erzbischof [[Hyronimus Colloredo]] im Jahr [[1772]]. Zusammen mit den Anlaitlibellen, die am Ende eines jeden Rechnungsjahres um die Veränderungen und den diesen gemäßen Anlaitzahlungen ergänzt wurden, ermöglichen die Weihsteuerlisten Haus- und Hofforschern gute Möglichkeiten zur Erhellung der Geschichte der betreffenden Anwesen.
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Erhalten sind pro Pfleggericht im Regelfall neun Weisteuerlisten, beginnend mit dem Regierungsantritt von Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1654]] bis zu Erzbischof [[Hyronimus Colloredo]] im Jahr [[1772]]. Zusammen mit den Anlaitlibellen, die am Ende eines jeden Rechnungsjahres um die Veränderungen und den diesen gemäßen Anlaitzahlungen ergänzt wurden, ermöglichen die Weihsteuerlisten Haus- und Hofforschern gute Möglichkeiten zur Erhellung der Geschichte der betreffenden Anwesen.
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==Quelle==
==Quelle==
*[[Fritz Koller]], Das Salzburger Landesarchiv, Salzburg 1987, S. 167-172
*[[Fritz Koller]], Das Salzburger Landesarchiv, Salzburg 1987, S. 167-172