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Der '''Salzburger Festspielfonds''' wurde am [[12. Juli]] [[1950]] vom Nationalrat beschlossen. Dieser wird vom Bund zu 40 Prozent, von Land und Stadt Salzburg sowie vom Salzburger Fremdenverkehrsförderungsfonds zu je 20 Prozent getragen. Die Organe
des Fonds sind die Delegiertenversammlung, das Kuratorium und das Direktorium. Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof. Er bildet die wirtschaftliche Grundlage der [[Salzburger Festspiele]].
==Anschrift==
:''Salzburger Festspielfonds''
:''Hofstallgasse 1''
:''5020 Salzburg''
:''Telefon: 06 62 - 80 45 0
==Weblinks==
* [http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15029/sbg_festspielefondsgesetz.pdf Festspielfondgesetz 1950]
[[Kategorie:Wirtschaft]]