Nach dem Wiedererstehen der Republik Österreich im Jahr [[1945]] wurden die Reichsstatthaltereien provisorisch durch Landeshauptmannschaften ersetzt, bis diese wiederum in Ämter der Landesregierungen übergeleitet wurden. Dieser Überleitung erfolgte auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem neuerlichen Wirksamwerden der von der ständestaatlichen Verfassung abgelösten Bundesverfassung. Über den Zeitpunkt dieses Wirksamwerdens bestand keine völlige Klarheit, nicht sofort setzte sich die Auffassung durch, dass dieser Zeitpunkt der [[19. Dezember]] [[1945]] (Zusammentreten des neugewählten [[Nationalrat]]es) sei; auch eine Anpassung des Behörden-Überleitungsgesetzes erfolgte nicht. In Salzburg trat das Amt der Landesregierung noch mindestens im November 1946 als „Landeshauptmannschaft“ auf. | Nach dem Wiedererstehen der Republik Österreich im Jahr [[1945]] wurden die Reichsstatthaltereien provisorisch durch Landeshauptmannschaften ersetzt, bis diese wiederum in Ämter der Landesregierungen übergeleitet wurden. Dieser Überleitung erfolgte auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem neuerlichen Wirksamwerden der von der ständestaatlichen Verfassung abgelösten Bundesverfassung. Über den Zeitpunkt dieses Wirksamwerdens bestand keine völlige Klarheit, nicht sofort setzte sich die Auffassung durch, dass dieser Zeitpunkt der [[19. Dezember]] [[1945]] (Zusammentreten des neugewählten [[Nationalrat]]es) sei; auch eine Anpassung des Behörden-Überleitungsgesetzes erfolgte nicht. In Salzburg trat das Amt der Landesregierung noch mindestens im November 1946 als „Landeshauptmannschaft“ auf. |