:Der Pfarrgemeinderat trägt mit dem Pfarrer besondere Verantwortung für die Seelsorge sowie im Zusammenwirken mit dem [[Pfarrkirchenrat]] für die Verwaltung des Kirchenvermögens. | :Der Pfarrgemeinderat trägt mit dem Pfarrer besondere Verantwortung für die Seelsorge sowie im Zusammenwirken mit dem [[Pfarrkirchenrat]] für die Verwaltung des Kirchenvermögens. |