Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Textersetzung - „ :“ durch „.“
Zeile 16: Zeile 16:  
* der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]].
 
* der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]].
   −
Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 bedeutet (Näheres siehe im Folgenden).
+
Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2. 1. 1. 1 bedeutet (Näheres siehe im Folgenden).
    
Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen:
 
Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen:
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben;
+
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40. 20. 20. 20 zu tragen haben;
 
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
 
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
 
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
 
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
Zeile 40: Zeile 40:     
===Die Delegiertenversammlung ===
 
===Die Delegiertenversammlung ===
Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6 : 3 : 3 : 3 entsendet werden. Zu den drei Delegierten des Landes Salzburg gehört kraft Gesetztes der erste Landeshauptmannstellvertreter.
+
Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6. 3. 3. 3 entsendet werden. Zu den drei Delegierten des Landes Salzburg gehört kraft Gesetztes der erste Landeshauptmannstellvertreter.
    
Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten:
 
Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten:
Zeile 54: Zeile 54:  
Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern.
 
Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern.
   −
Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister.
+
Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2. 1. 1. 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister.
    
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind:
 
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind:

Navigationsmenü