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| | *344: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000593 Erlaß des Statthalters, womit die Steuerämter angewiesen werden, die Anträge über die von den k. k. Bezirksrichtern zu entrichtenden Wohnungs-Miethzinse zu erstatten] | | *344: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000593 Erlaß des Statthalters, womit die Steuerämter angewiesen werden, die Anträge über die von den k. k. Bezirksrichtern zu entrichtenden Wohnungs-Miethzinse zu erstatten] |
| | <!--*345: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000599 Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wodurch vom 1. Juli 1850 angefangen eine Herabsetzung des Postporto für 50 Gulden nicht übersteigende Papiergeld- Sendungen und die Festsetzung einer gleichmäßigen Retour-Recepisse-Gebühr angeordnet wird]--> | | <!--*345: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000599 Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wodurch vom 1. Juli 1850 angefangen eine Herabsetzung des Postporto für 50 Gulden nicht übersteigende Papiergeld- Sendungen und die Festsetzung einer gleichmäßigen Retour-Recepisse-Gebühr angeordnet wird]--> |
| − | <!--*346: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000599 Erlaß des Justizministers, wodurch die a. h. Entschließung vom 16. August 1845 dahin erläutert wird, daß dadurch der §. 567 des St. G. B. über Gefällsübertretungen und später hierauf bezügliche Bestimmungen ,in Betreff der Einleitung der Vorkehrungen zur vorläufigen Sicherstellung der Gefälls-Vermögensstrafe nicht abgeändert worden seien]--> | + | <!--*346: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000599 Erlaß des Justizministers, wodurch die a. h. Entschließung vom 16. August 1845 dahin erläutert wird, daß dadurch der §. 567 des St. G. B. über Gefällsübertretungen und später hierauf bezügliche Bestimmungen,in Betreff der Einleitung der Vorkehrungen zur vorläufigen Sicherstellung der Gefälls-Vermögensstrafe nicht abgeändert worden seien]--> |
| | <!--*347: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Erlaß des Justizministeriums, wodurch in Folge a. h. Ermächtigung vom 9 Juni 1850 für die Kronländer Galizien, Bukowina und Dalmatien vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung angefangen die Gerichtsbarkeit über schwere Polizeiübertretungen in zweiter und dritter Instanz an die Appellationsgerichte und den obersten Gerichtshof übertragen wird]--> | | <!--*347: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Erlaß des Justizministeriums, wodurch in Folge a. h. Ermächtigung vom 9 Juni 1850 für die Kronländer Galizien, Bukowina und Dalmatien vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung angefangen die Gerichtsbarkeit über schwere Polizeiübertretungen in zweiter und dritter Instanz an die Appellationsgerichte und den obersten Gerichtshof übertragen wird]--> |
| | <!--*348: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Erlaß des Ministeriums des Innern, über die Unzulässigkeit der Rückzahlung einer bereits erlegten Militär-Befreiungstaxe und über die Behandlung jener rückkehrenden Vormänner, die bei einer Recrutenstellung befugt oder unbefugt abwesend sind, wenn deren Nachmänner sich durch den Erlag der Taxe von dem persönlichen Militärdienste frei gemacht haben]--> | | <!--*348: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Erlaß des Ministeriums des Innern, über die Unzulässigkeit der Rückzahlung einer bereits erlegten Militär-Befreiungstaxe und über die Behandlung jener rückkehrenden Vormänner, die bei einer Recrutenstellung befugt oder unbefugt abwesend sind, wenn deren Nachmänner sich durch den Erlag der Taxe von dem persönlichen Militärdienste frei gemacht haben]--> |
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| | <!--*319: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000633 Erlaß des Finanzministeriums, womit das Verfahren bei Verwendung solcher Domestikal-Obligationen der Invasionsschuld zur Theilnahme am Anleihen vom Jahre 1851, deren Nennbetrag nicht durch 100 ohne Rest theilbar ist, festgestellt wird]--> | | <!--*319: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000633 Erlaß des Finanzministeriums, womit das Verfahren bei Verwendung solcher Domestikal-Obligationen der Invasionsschuld zur Theilnahme am Anleihen vom Jahre 1851, deren Nennbetrag nicht durch 100 ohne Rest theilbar ist, festgestellt wird]--> |
| | <!--*320: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000634 Erlaß der k. k. Steuerdirektion über die Befreiung von der Einkommensteuer bei Gewerben, welche zeitweilig nicht im Betriebe stehen (bei sogenannten ruhenden Gewerben)]--> | | <!--*320: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000634 Erlaß der k. k. Steuerdirektion über die Befreiung von der Einkommensteuer bei Gewerben, welche zeitweilig nicht im Betriebe stehen (bei sogenannten ruhenden Gewerben)]--> |
| − | <!--*321: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000635 Erlaß der k. k. Steuerdirektion, womit die noch in Wirksamkeit stehenden Vorschriften republizirt werden, wornach den Staatsbeamten und Dienern das Schreiben von Quittungen, oder die Erhebung von Geldern aus öffentlichen Kassen für Privatpartheien, dann der Handel mit Staatspapieren , Wechseln , Gold- und Silbermünzen verboten ist]--> | + | <!--*321: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000635 Erlaß der k. k. Steuerdirektion, womit die noch in Wirksamkeit stehenden Vorschriften republizirt werden, wornach den Staatsbeamten und Dienern das Schreiben von Quittungen, oder die Erhebung von Geldern aus öffentlichen Kassen für Privatpartheien, dann der Handel mit Staatspapieren, Wechseln, Gold- und Silbermünzen verboten ist]--> |
| | *322: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000636 Erlaß der Landesschulbehörde in Betreff der Dauer des Schulbesuches der schulpflichtigen Kinder] | | *322: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000636 Erlaß der Landesschulbehörde in Betreff der Dauer des Schulbesuches der schulpflichtigen Kinder] |
| | *323: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000637 Erlaß des Statthalters-Stellvertreters, die Bestätigung der Impfpartikularien betreffend] | | *323: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000637 Erlaß des Statthalters-Stellvertreters, die Bestätigung der Impfpartikularien betreffend] |
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| | <!--*179: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000435 Verordnung des Justizministeriums, über die Anwendbarkeit der lit. c) des §. 1 der Verordnung vom 18. Juli 1859, Nr. 130 des Reichs-Gesetz-Blattes, auf die Bergbücher]--> | | <!--*179: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000435 Verordnung des Justizministeriums, über die Anwendbarkeit der lit. c) des §. 1 der Verordnung vom 18. Juli 1859, Nr. 130 des Reichs-Gesetz-Blattes, auf die Bergbücher]--> |
| | <!--*180: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000436 Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Zollfreiheit der Wagenschmiere im Zwischenverkehre mit den deutschen Zollvereinsstaaten]--> | | <!--*180: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000436 Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Zollfreiheit der Wagenschmiere im Zwischenverkehre mit den deutschen Zollvereinsstaaten]--> |
| − | <!--*181: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000436 Verordnung des Finanzministeriums, giltig für den Umfang der ganzen Monarchie, über die Aufrechthaltung der dermaligen , Ausmaß der Maßengebühr von Bergwerken und über die Zulässigkeit ihrer Ermäßigung]--> | + | <!--*181: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000436 Verordnung des Finanzministeriums, giltig für den Umfang der ganzen Monarchie, über die Aufrechthaltung der dermaligen, Ausmaß der Maßengebühr von Bergwerken und über die Zulässigkeit ihrer Ermäßigung]--> |
| | <!--*182: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000437 Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Aufhebung einiger Zollbegünstigungen bezüglich des Carlstädter Generalates und deren beiden Banal-Regimentsbezirke]--> | | <!--*182: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000437 Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Aufhebung einiger Zollbegünstigungen bezüglich des Carlstädter Generalates und deren beiden Banal-Regimentsbezirke]--> |
| | <!--*183: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000437 Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aufhebung des Controlamtes in Turnau]--> | | <!--*183: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18590004&seite=00000437 Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aufhebung des Controlamtes in Turnau]--> |