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Da es sich beim gewerblichen Fremdenführer in Österreich um ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Gewerbeordnung handelt, muss der ausländische Leistungserbringer dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzeigen sowie die bei der Erstanzeige eine Reihe von Bescheinigungen vorlegen. Die Anzeige ist einmal jährlich mit den Einzelheiten zum Versicherungsschutz zu erneuern.
 
Da es sich beim gewerblichen Fremdenführer in Österreich um ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Gewerbeordnung handelt, muss der ausländische Leistungserbringer dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzeigen sowie die bei der Erstanzeige eine Reihe von Bescheinigungen vorlegen. Die Anzeige ist einmal jährlich mit den Einzelheiten zum Versicherungsschutz zu erneuern.
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==Angebot==
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[http://www.beispiel.de Link-Text]==Angebot==
 
Es gibt neben klassischen Halbtagesführungen auch Spezialführungen zu verschiedenen Themen;  
 
Es gibt neben klassischen Halbtagesführungen auch Spezialführungen zu verschiedenen Themen;  
    
Die Führungen werden in verschiedenen Sprachen angeboten, unter anderem auch in Russisch, Chinesisch oder Japanisch.
 
Die Führungen werden in verschiedenen Sprachen angeboten, unter anderem auch in Russisch, Chinesisch oder Japanisch.
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~ [http://www.kultur-tourismus.com Kultur Tourismus Salzburg  
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[http://[http://www.kultur-tourismus.com Kultur Tourismus Salzburg]
 
* [http://www.salzburg-guide.at Salzburg Guide Service]
 
* [http://www.salzburg-guide.at Salzburg Guide Service]
 
* [http://www.salzburgguides.at/index.html Salzburg Guides die Salzburger Fremdenführer]
 
* [http://www.salzburgguides.at/index.html Salzburg Guides die Salzburger Fremdenführer]
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