In der Stadt Salzburg ist es derzeit so, dass nur konzessionierte Fremdenführer durch die Stadt führen dürfen. Wer unberechtigt im Sinne der Salzburger Gewerbeordnung gegen Entgelt Personen durch die Stadt führt, muss mit einer Anzeige rechnen. Allerdings kann ein angezeigter fremden Führer seinerseits vor dem EuGH Klage gegen diese Benachteiligung führen. | In der Stadt Salzburg ist es derzeit so, dass nur konzessionierte Fremdenführer durch die Stadt führen dürfen. Wer unberechtigt im Sinne der Salzburger Gewerbeordnung gegen Entgelt Personen durch die Stadt führt, muss mit einer Anzeige rechnen. Allerdings kann ein angezeigter fremden Führer seinerseits vor dem EuGH Klage gegen diese Benachteiligung führen. |