* Erstellung eines '''Regionalprogramms''', in dem die für die regionale Entwicklung erforderlichen Ziele und Maßnahmen festzulegen sind (die Landesregierung hat das vorgelegte Regionalprogramm durch Verordnung für verbindlich zu erklären, wenn es den Raumordnungszielen und -grundsätzen und den übergeordneten Programmen des Landes entspricht und mit den Planungen der angrenzenden Regionalverbände vereinbar ist) | * Erstellung eines '''Regionalprogramms''', in dem die für die regionale Entwicklung erforderlichen Ziele und Maßnahmen festzulegen sind (die Landesregierung hat das vorgelegte Regionalprogramm durch Verordnung für verbindlich zu erklären, wenn es den Raumordnungszielen und -grundsätzen und den übergeordneten Programmen des Landes entspricht und mit den Planungen der angrenzenden Regionalverbände vereinbar ist) |