: ... erlässt Gauleiter Scheel eine Verordnung über die „Kennzeichnung der Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen“, sie müssen ein stehendes Rechteck mit blau-weißem Rand auf blauem Grund und der Aufschrift „Ost“ tragen | : ... erlässt Gauleiter Scheel eine Verordnung über die „Kennzeichnung der Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen“, sie müssen ein stehendes Rechteck mit blau-weißem Rand auf blauem Grund und der Aufschrift „Ost“ tragen |