Am [[14. April]] [[1750]] werden die Schwestern von der kirchlichen Behörde aufgefordert auseinanderzugehen. Ihnen wird zwar nicht die Schultätigkeit untersagt, sie dürfen allerdings weder in der Öffentlichkeit gemeinsam auftreten noch neue Schwestern anwerben. Anfang Mai [[1754]] erfolgt ein Ansuchen um Neuaufnahme von Schwestern, dem am [[31. Mai]] vom bischöflichen Konsistorium stattgegeben wird. | Am [[14. April]] [[1750]] werden die Schwestern von der kirchlichen Behörde aufgefordert auseinanderzugehen. Ihnen wird zwar nicht die Schultätigkeit untersagt, sie dürfen allerdings weder in der Öffentlichkeit gemeinsam auftreten noch neue Schwestern anwerben. Anfang Mai [[1754]] erfolgt ein Ansuchen um Neuaufnahme von Schwestern, dem am [[31. Mai]] vom bischöflichen Konsistorium stattgegeben wird. |