: ... erlässt der Justizminister eine Verordnung zur Errichtung von Standgerichten, als Urteile sind Todesstrafe, Freispruch oder Überweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgesehen | : ... erlässt der Justizminister eine Verordnung zur Errichtung von Standgerichten, als Urteile sind Todesstrafe, Freispruch oder Überweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgesehen |