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Die '''Gemeindeaufsicht''' überprüft als Aufsichtsbehörde des [[Bundesland Salzburg|Landes]] die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch die Gemeinden.Dabei stellt die Gemeindeordnung (GdO 1994) als Organisationsrecht die Einhaltung demokratischer Spielregeln auf Gemeindeebene mit folgenden Instrumenten sicher:

* Regelungen zur Einberufung von Sitzungen
* Recht auf öffentlich zugängliche Gemeindevertretungssitzungen
* Auskunftsrechten für die Bevölkerung
*klaren Vorgaben für eine korrekte Vorgangsweise bei Abstimmungen.

Im Rahmen von Aufsichtsbeschwerden können sich Mandatare des Gemeinderates und Bürger an die Gemeindeaufsicht wenden, um die Handlungen der Gemeinden auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Das Referat Gemeindeaufsicht ist für folgende Gemeindeabgaben zuständig:

* Abfallwirtschaftsgebühr
* Ortstaxe
* Allgemeine Ortstaxe
* Besondere Ortstaxe
* Gemeindeparkgebühr
* Befreiung von der Gemeindeparkgebühr
* Grundsteuer
* Zeitliche Grundsteuerbefreiung
* Kanalbenützungsgebühr
* Vergnügungssteuer
* Wasserbenützungs- und Wasseranschlussgebühr
==Quelle==
[https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/gemeinderecht-gemeindeaufsicht.aspx Salzburg gv.at]


[[Kategorie:Staatliche Organisation]]
[[Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts]]
[[Kategorie:Gebietskörperschaft]]
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