Zunächst war das Bruderhaus als Pilgerhaus und Armenherberge vorgesehen. Dann wurde es aber auch zur Aufnahme erkrankter [[Dienstboten]] von [[Bürger der Stadt Salzburg|Salzburger Bürgern]] verpflichtet. Sie mussten bis zu ihrer völligen Gesundung behalten werden, wobei der jeweilige Bürger seinem Dienstboten das Essen zur Verfügung stellen musste. Durchreisenden, verarmten oder ''bresthaften''<ref>mit einem Gebrechen des Leibes behaftet, Quelle [http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Bresthaft]</ref> Personen wurde eine Aufenthaltsdauer von acht Tagen gewährt. | Zunächst war das Bruderhaus als Pilgerhaus und Armenherberge vorgesehen. Dann wurde es aber auch zur Aufnahme erkrankter [[Dienstboten]] von [[Bürger der Stadt Salzburg|Salzburger Bürgern]] verpflichtet. Sie mussten bis zu ihrer völligen Gesundung behalten werden, wobei der jeweilige Bürger seinem Dienstboten das Essen zur Verfügung stellen musste. Durchreisenden, verarmten oder ''bresthaften''<ref>mit einem Gebrechen des Leibes behaftet, Quelle [http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Bresthaft]</ref> Personen wurde eine Aufenthaltsdauer von acht Tagen gewährt. |