: [[1278]] : erlässt [[Friedrich II. von Walchen]] eine Ordnung für Ausferger, er beschränkt die Zahl der Ausferger in [[Laufen]] auf 40 Familien, setzt ihre Pflichten fest und erlaubt ihrer Genossenschaft, sich eigene Statuten zu geben | : [[1278]] : erlässt [[Friedrich II. von Walchen]] eine Ordnung für Ausferger, er beschränkt die Zahl der Ausferger in [[Laufen]] auf 40 Familien, setzt ihre Pflichten fest und erlaubt ihrer Genossenschaft, sich eigene Statuten zu geben |