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Die '''Salinenkonvention''' regelt die Rechte der salzburgerischen und bayerischen Salzbergwerke.
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Die '''Salinenkonvention''' zwischen dem Königreich [[Bayern]] und dem Kaisertum Österreich abgeschlosse Vertrag gilt als der älteste, in Rechtskraft stehende Staatsvertrag Europas.  
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Sie wurde am [[18. März]] [[1829]] von k+k Österreich und der Krone [[Bayern]] unterzeichnet. Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone Bayerns eingetragenen und der Saline [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] gewidmeten Wälder von Österreich, zu dem ja auch Salzburg bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogang]]tal, sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der Strupberg, vormals berchtesgadnischer Zinswald.  
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Die Salinenkonvention wurde am [[18. März]] [[1829]] unterzeichnet. Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone Bayerns eingetragenen und der Saline [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] gewidmeten Wälder von Österreich, zu dem ja auch Salzburg bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogang]]tal, sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der Strupberg, vormals berchtesgadnischer Zinswald.  
    
In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten.
 
In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten.

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