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Die '''Salinenkonvention''' regelt die Rechte der salzburgerischen und bayerischen Salzbergwerke.

Sie wurde am [[18. März]] [[1829]] von k+k Österreich und der Krone [[Bayern]] unterzeichnet. Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone Bayerns eingetragenen und der Saline [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] gewidmeten Wälder von Österreich, zu dem ja auch Salzburg bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogang]]tal, sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der Strupberg, vormals berchtesgadnischer Zinswald.

In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten.

==Quelle==
* Jürgen Schneider ''Natürliche und politsche Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag, ISBN 978-3-515-08254-9

[[Kategorie:Salz]]
[[Kategorie:Geschichte]]

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