Die frühesten Verhandlungen wurden in Lauben abgehalten, die sich nördlich der [[Michaelskirche]] befanden. Als Erzbischof [[Friedrich III. von Leibnitz|Friedrich III.]] in der [[Salzburger Landesordnung]] von [[1328]] die Abhaltung von Gerichten bei Kirchen verbot, errichtete die Salzburger Bürgerschaft ein eigenes Gerichtsgebäude (heute [[Waagplatz]] 1). Vor dem Gerichtshaus befand sich der [[Märkte in der Stadt Salzburg|Marktplatz]], wo das Stadtgericht unter Vorsitz des Stadtrichters zusammentrat. Durch die Erweiterung der Stadt wurde es nötig, das Gericht an den heutigen [[Kranzlmarkt]] ins neu errichtete Gerichts- und [[Rathaus (Stadt Salzburg)|Rathaus]] zu verlegen. | Die frühesten Verhandlungen wurden in Lauben abgehalten, die sich nördlich der [[Michaelskirche]] befanden. Als Erzbischof [[Friedrich III. von Leibnitz|Friedrich III.]] in der [[Salzburger Landesordnung]] von [[1328]] die Abhaltung von Gerichten bei Kirchen verbot, errichtete die Salzburger Bürgerschaft ein eigenes Gerichtsgebäude (heute [[Waagplatz]] 1). Vor dem Gerichtshaus befand sich der [[Märkte in der Stadt Salzburg|Marktplatz]], wo das Stadtgericht unter Vorsitz des Stadtrichters zusammentrat. Durch die Erweiterung der Stadt wurde es nötig, das Gericht an den heutigen [[Kranzlmarkt]] ins neu errichtete Gerichts- und [[Rathaus (Stadt Salzburg)|Rathaus]] zu verlegen. |