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==Geschichte==
 
==Geschichte==
Seit etwa [[1120]] werden Stadtrichter ''(iudex civitatis)'' für die Stadt Salzburg genannt. Das Amt war zunächst ein untergeordnetes Amt, aber seit dem [[13. Jahrhundert]] fast durchwegs in der Hand von angesehen Familien. Vor dem Stadtgericht hatten alle [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]] und ''Inwohner'' der Stadt ihren Gerichtsstand. Der Stadtrichter wurde vom [[Erzbischof]] eingesetzt und führte als Zeichen seiner Würde den Richterstab. Der Amtsinhaber musste in der Stadt wohnen und das [[Bürgerrecht]] besitzen. Beisitzer des Stadtgerichts, dessen Vorsitzender der Stadtrichter war, waren die Genannten, ein Gremium aus zwölf Personen, das sich später zum [[Stadtrat]] weiterentwickelte. Die Genannten wurden ebenso wie der Stadtrichter nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt.
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Seit etwa [[1120]] werden Stadtrichter ''(iudex civitatis)'' für die Stadt Salzburg genannt. Das Amt war zunächst ein untergeordnetes Amt, aber seit dem [[13. Jahrhundert]] fast durchwegs in der Hand von angesehen Familien. Vor dem Stadtgericht hatten alle [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]] und ''Inwohner'' der Stadt ihren Gerichtsstand. Der Stadtrichter wurde vom [[Erzbischof]] eingesetzt und führte als Zeichen seiner Würde den Richterstab. Der Amtsinhaber musste in der Stadt wohnen und das [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürgerrecht]] besitzen. Beisitzer des Stadtgerichts, dessen Vorsitzender der Stadtrichter war, waren die Genannten, ein Gremium aus zwölf Personen, das sich später zum [[Stadtrat]] weiterentwickelte. Die Genannten wurden ebenso wie der Stadtrichter nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt.
    
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==