; [[16. Oktober]]: bestätigt [[Erzbischof]] [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] eine Handwerksordnung, nach der allein die ''Beutler, Handschuh- und Wätschgermacher'' zur Herstellung von Handschuhen aller Art berechtigt sind | ; [[16. Oktober]]: bestätigt [[Erzbischof]] [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] eine Handwerksordnung, nach der allein die ''Beutler, Handschuh- und Wätschgermacher'' zur Herstellung von Handschuhen aller Art berechtigt sind |