: '''Kopieren von fremden Seiten''' ist nach dem österreichischen Urheberrecht strafbar; das heißt, wenn der Urheber eines Textes nicht einer 1:1-Kopie zustimmt, darf man dessen Texte nicht abschreiben. Da bleibt uns nichts anderes übrig, als die Texte umzuschreiben (Sätze zum Beispiel umdrehen) oder mit eigenen Worten wiedergeben. Nach deiner ehrlichen Antwort muss ich also jetzt alle deine Texte durchschauen und bei Plagiaten dann auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung hinweisen. Wird der beanstandete Text nicht umgeschrieben, muss ich ihn löschen. | : '''Kopieren von fremden Seiten''' ist nach dem österreichischen Urheberrecht strafbar; das heißt, wenn der Urheber eines Textes nicht einer 1:1-Kopie zustimmt, darf man dessen Texte nicht abschreiben. Da bleibt uns nichts anderes übrig, als die Texte umzuschreiben (Sätze zum Beispiel umdrehen) oder mit eigenen Worten wiedergeben. Nach deiner ehrlichen Antwort muss ich also jetzt alle deine Texte durchschauen und bei Plagiaten dann auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung hinweisen. Wird der beanstandete Text nicht umgeschrieben, muss ich ihn löschen. |