Um nun seine Grafenrechte im bayerisch-salzburgischen Raum zu sichern, schloss er im Jahre [[1275]] den zweiten Vertrag von Erharting mit den bayerischen Herzögen. Darin wurden die Grenzen der Grafschaft Lebenau festgelegt. Im selben Jahr wurde Philipp von König Rudolf I. nominell wieder als Herzog von Kärnten, Krain und Steiermark eingesetzt, kam aber faktisch nicht an die Macht. | Um nun seine Grafenrechte im bayerisch-salzburgischen Raum zu sichern, schloss er im Jahre [[1275]] den zweiten Vertrag von Erharting mit den bayerischen Herzögen. Darin wurden die Grenzen der Grafschaft Lebenau festgelegt. Im selben Jahr wurde Philipp von König Rudolf I. nominell wieder als Herzog von Kärnten, Krain und Steiermark eingesetzt, kam aber faktisch nicht an die Macht. |