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Um nun seine Grafenrechte im bayerisch-salzburgischen Raum zu sichern, schloss er im Jahre [[1275]] den zweiten Vertrag von Erharting mit den bayerischen Herzögen. Darin wurden die Grenzen der Grafschaft Lebenau festgelegt. Im selben Jahr wurde Philipp von König Rudolf I. nominell wieder als Herzog von Kärnten, Krain und Steiermark eingesetzt, kam aber faktisch nicht an die Macht.
 
Um nun seine Grafenrechte im bayerisch-salzburgischen Raum zu sichern, schloss er im Jahre [[1275]] den zweiten Vertrag von Erharting mit den bayerischen Herzögen. Darin wurden die Grenzen der Grafschaft Lebenau festgelegt. Im selben Jahr wurde Philipp von König Rudolf I. nominell wieder als Herzog von Kärnten, Krain und Steiermark eingesetzt, kam aber faktisch nicht an die Macht.
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Im Jahr 1279 starb Philipp von Spanheim. Seine Besitzungen als Graf von Lebenau verfielen an das Erzbistum Salzburg.
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Im Jahr 1279 starb Philipp von Spanheim in Krems. Dort befindet sich sein gemalter Grabstein in der Dominikanerkirche. Seine Besitzungen als Graf von Lebenau verfielen an das Erzbistum Salzburg.
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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