| − | Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in [[Bayern]], in [[Österreich]], in [[Kärnten]] und in der [[Steiermark]]. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das [[Erzbistum Salzburg]] auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. | + | Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in [[Bayern]], in [[Österreich]], in [[Kärnten]] und in der [[Steiermark]]. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das [[Erzbistum Salzburg]] auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. |
| | + | Das Bistum [[Eigenbistum Gurk|Gurk]] in [[Kärnten]] war das erste Salzburger Eigenbistum und wurde von Erzbischof [[Gebhard]] im Jahr [[1072]] gegründet. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]] – [[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete am [[Chiemsee]], in [[Seckau]] und in St. Andrä im Lavanttal (Bistum [[Lavant]]) drei weitere Salzburger Eigenbistümer. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, in der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. |