Am 10. Jänner 1764 weigerte sich Krafft, einen Revers zu unterschreiben, der ihn lebenslänglich an Wien gebunden hätte. Daraufhin drohte ihm die Hofkammer die Supension "ab officio et salario" an. Doch am [[11. April]] [[1764]] erhielt Krafft wegen fortgesetzter Weigerung der Reversausstellung das Entlassungdekret. | Am 10. Jänner 1764 weigerte sich Krafft, einen Revers zu unterschreiben, der ihn lebenslänglich an Wien gebunden hätte. Daraufhin drohte ihm die Hofkammer die Supension "ab officio et salario" an. Doch am [[11. April]] [[1764]] erhielt Krafft wegen fortgesetzter Weigerung der Reversausstellung das Entlassungdekret. |