Die Liegenschaft wurde den Schulschwestern zu schenkungsartigen Bedingungen übegeben, Walterskirchen knüpfte aber daran die Bedingung, dass der Besitz einem sozialen Zweck zugeführt werden müßte. Walterskirchen samt Gattin wohnte dann in äußertst bescheidenen Verhätnissen in Bad Ischl, wo sie auch starben. | Die Liegenschaft wurde den Schulschwestern zu schenkungsartigen Bedingungen übegeben, Walterskirchen knüpfte aber daran die Bedingung, dass der Besitz einem sozialen Zweck zugeführt werden müßte. Walterskirchen samt Gattin wohnte dann in äußertst bescheidenen Verhätnissen in Bad Ischl, wo sie auch starben. |