| − | Im [[Salzburger Tourismusgesetz 2003]], Fassung 2007, sind alle rechtlichen Grundlagen verankert. Ebenso die Haushaltsführung (§ 25 ff) und die Verbandsbeiträge (§ 32 ff). Grundsätzlich sind alle salzburger Unternehmen, die direkt oder indirekt vom [[Fremdenverkehr|Tourismus]] profitieren, per Gesetz zur Beitragsleistung verpflichtet. | + | Im [[Salzburger Tourismusgesetz 2003]], Fassung 2007, sind alle rechtlichen Grundlagen verankert. Ebenso die Haushaltsführung (§ 25 ff) und die Verbandsbeiträge (§ 32 ff). Grundsätzlich sind alle salzburger Unternehmen, die direkt oder indirekt vom [[Fremdenverkehr]] profitieren, per Gesetz zur Beitragsleistung verpflichtet. |