| − | '''Fremdenführer''', auch ''Stadtführer'' genannt, müssen eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen durch z. B. die [[Stadt Salzburg]] zu erhalten. Es ist ein konzessioniertes Gewerbe. | + | '''Fremdenführer''', auch ''Stadtführer'' genannt, müssen seit dem [[12. März]] [[1948]] eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen durch z. B. die [[Stadt Salzburg]] zu erhalten. Es ist ein konzessioniertes Gewerbe. |