; [[1951]]: Einführung der Kanalbenützungsgebühr. Sie löst die bisherige, auf Basis des Friedensmietzinses eingehobene Groschenabgabe ab. Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Jahr zwischen 80 und 160 Schilling für jede an das Kanalnetz angeschlossene Toilette. | ; [[1951]]: Einführung der Kanalbenützungsgebühr. Sie löst die bisherige, auf Basis des Friedensmietzinses eingehobene Groschenabgabe ab. Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Jahr zwischen 80 und 160 Schilling für jede an das Kanalnetz angeschlossene Toilette. |